Reform des deutschen Investmentsteuergesetzes – Informationen für in Deutschland steuerpflichtige Anleger
Ab 1. Januar 2018 sind ausländische M&G Investmentfonds nach dem deutschen Investmentsteuergesetz nicht mehr verpflichtet, die akkumulierten thesaurierten Erträge, den Zwischengewinn, den Aktiengewinn I und Aktiengewinn II sowie den DBA-Gewinn bewertungstäglich mit dem Rücknahmepreis bekanntzugeben.
Die folgende Tabelle enthält die ab 2018 für die auf Anlegerebene steuerlich geltenden Teilfreistellungsquoten relevante Aktienquote für verschiedene M&G Investmentfonds.
Für eine Übersicht der Klassifizierung von M&G Investmentfonds gem. Investmentsteuergesetz ab 2018 klicken Sie bitte hier.